Cider und Frizzante sind Urprodukte
Perlweine (Frizzante) sind
alkoholische Getränke aus
Trauben oder Obst, die
in geschlossenen Behältnissen
einen Kohlensäureüberdruck
von mindestens 1
bis höchstens 2,5 bar bei 20
Grad Celsius aufweisen.
Perlwein (Frizzante) ist gemäß einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts im Anwendungsbereich des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes als Urprodukt zu werten. Aus Gründen einer verwaltungsökonomischen Vollziehung ist diese Einstufung auch für steuerliche Zwecke anzuwenden.
Zider (Cidre, Cider) ist ein alkoholisches Getränk aus einem Gemenge von Fruchtsaft und Obstwein, derselben Obstartgruppe, mit einem Kohlensäureüberdruck von höchstens 2,5 bar bei 20 Grad Celsius.
Aufgrund des Umstandes, dass Zider (Cidre, Cider) so mit Perlwein vergleichbar und zudem ein Gemisch von Urprodukten darstellt, ist auch Zider (Cidre) als Urprodukt zu werten.
Perlwein (Frizzante) ist gemäß einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts im Anwendungsbereich des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes als Urprodukt zu werten. Aus Gründen einer verwaltungsökonomischen Vollziehung ist diese Einstufung auch für steuerliche Zwecke anzuwenden.
Zider (Cidre, Cider) ist ein alkoholisches Getränk aus einem Gemenge von Fruchtsaft und Obstwein, derselben Obstartgruppe, mit einem Kohlensäureüberdruck von höchstens 2,5 bar bei 20 Grad Celsius.
Aufgrund des Umstandes, dass Zider (Cidre, Cider) so mit Perlwein vergleichbar und zudem ein Gemisch von Urprodukten darstellt, ist auch Zider (Cidre) als Urprodukt zu werten.