Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 26/2016, ist mit 1. Juli 2016 die neue „Verordnung des Magistrates der Stadt Wien mit der die Weinbaufluren abgegrenzt werden“ in Kraft getreten.
Wie schon in der bisher geltenden Verordnung, wurde auch in dieser neuen Verordnung eine exakte, grundstückgenaue Abgrenzung der Wiener Weinbaufluren vorgenommen. Mit dieser Abgrenzung, die insgesamt über 4600 Grundstücksnummern mit einer Fläche von mehr als 1000 ha umfasst, sind somit jene Gebiete in Wien festgelegt, wo die Auspflanzung von Weinreben und damit das Anlegen von Weingärten zulässig sind. Diese Abgrenzung der Wiener Weinbaufluren ist durchgehend geordnet nach Bezirk, Katastralgemeinde und Riede.
Die wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Verordnung ist die grundstückgenaue Abgrenzung der Riede. Damit ist es Wien als erstem Bundesland gelungen, eine exakte und nunmehr auch gesetzlich geregelte Abgrenzung der Riede umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Wiener Weinbaus, der den Wiener Winzerinnen und Winzern zusätzliche Möglichkeiten bei der Kennzeichnung und Vermarktung ihrer hochwertigen Weine ermöglicht.
Verteilt auf alle Wiener Weinbaugebiete umfasst die Wiener Weinbauflur insgesamt 140 Weinbauriede unterschiedlichster Größe. So gibt es kleine Riede die lediglich aus einem bzw. einigen wenigen Grundstücken bestehen, aber auch große Riede, die mehr als 250 Grundstücke umfassen. Bei den Riedennamen wurde besonderer Wert auf den Erhalt der traditionellen Bezeichnungen gelegt, gleichzeitig aber auch einige notwendige Anpassungen vorgenommen.
Neben der Auflistung der Grundstücknummern in der genannten Verordnung, sind die Wiener Weinbaufluren und die Wiener Riedenkarte natürlich auch planlich erfasst und dokumentiert. Jeweils ein aus mehreren Karten bestehendes Planoperat liegt mit dem Inkrafttreten der Verordnung in der Wiener Landwirtschaftskammer sowie in der Magistratsabteilung 58 zur öffentlichen Einsicht auf.
Alle Rieden sind auch im offiziellen Stadtplan unter der Rubrik Umweltgut online ersichtlich:
https://www.wien.gv.at/umweltgut/public/
Die wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Verordnung ist die grundstückgenaue Abgrenzung der Riede. Damit ist es Wien als erstem Bundesland gelungen, eine exakte und nunmehr auch gesetzlich geregelte Abgrenzung der Riede umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Wiener Weinbaus, der den Wiener Winzerinnen und Winzern zusätzliche Möglichkeiten bei der Kennzeichnung und Vermarktung ihrer hochwertigen Weine ermöglicht.
Verteilt auf alle Wiener Weinbaugebiete umfasst die Wiener Weinbauflur insgesamt 140 Weinbauriede unterschiedlichster Größe. So gibt es kleine Riede die lediglich aus einem bzw. einigen wenigen Grundstücken bestehen, aber auch große Riede, die mehr als 250 Grundstücke umfassen. Bei den Riedennamen wurde besonderer Wert auf den Erhalt der traditionellen Bezeichnungen gelegt, gleichzeitig aber auch einige notwendige Anpassungen vorgenommen.
Neben der Auflistung der Grundstücknummern in der genannten Verordnung, sind die Wiener Weinbaufluren und die Wiener Riedenkarte natürlich auch planlich erfasst und dokumentiert. Jeweils ein aus mehreren Karten bestehendes Planoperat liegt mit dem Inkrafttreten der Verordnung in der Wiener Landwirtschaftskammer sowie in der Magistratsabteilung 58 zur öffentlichen Einsicht auf.
Alle Rieden sind auch im offiziellen Stadtplan unter der Rubrik Umweltgut online ersichtlich:
https://www.wien.gv.at/umweltgut/public/