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Voraussetzung:
• Pflege in häuslicher Umgebung
• Wohnsitz im Inland
• Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
• Überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes. (Es ist eine Berufstätigkeit bzw. eine Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Ausmaß von max. 30 Stunden/Woche möglich.)
Ausgeschlossen ist diese kostenlose Selbstversicherung für Beamte und während des Bezugs von Wochen-, Kranken- oder Arbeitslosengeld und während der Kindererziehungszeit (vier Jahre nach der Geburt eines Kindes). Rückwirkend kann die Selbstversicherung für max. 1 Jahr beantragt werden. Die Selbstversicherung ist bis zum 40. Lebensjahr des zu pflegenden Kindes möglich. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt 2.300,10 Euro (Wert 2025).
• Wohnsitz im Inland
• Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
• Überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes. (Es ist eine Berufstätigkeit bzw. eine Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Ausmaß von max. 30 Stunden/Woche möglich.)
Ausgeschlossen ist diese kostenlose Selbstversicherung für Beamte und während des Bezugs von Wochen-, Kranken- oder Arbeitslosengeld und während der Kindererziehungszeit (vier Jahre nach der Geburt eines Kindes). Rückwirkend kann die Selbstversicherung für max. 1 Jahr beantragt werden. Die Selbstversicherung ist bis zum 40. Lebensjahr des zu pflegenden Kindes möglich. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt 2.300,10 Euro (Wert 2025).
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