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Rechtstipp: Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes beantragen

Personen, die ein Kind mit Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe in häuslicher Umgebung betreuen, können sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbstversichern.
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Voraussetzung:

• Pflege in häuslicher Umgebung
• Wohnsitz im Inland
• Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
• Überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes. (Es ist eine Berufstätigkeit bzw. eine Erwerbstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Ausmaß von max. 30 Stunden/Woche möglich.)

Ausgeschlossen ist diese kostenlose Selbstversicherung für Beamte und während des Bezugs von Wochen-, Kranken- oder Arbeitslosengeld und während der Kindererziehungszeit (vier Jahre nach der Geburt eines Kindes). Rückwirkend kann die Selbstversicherung für max. 1 Jahr beantragt werden. Die Selbstversicherung ist bis zum 40. Lebensjahr des zu pflegenden Kindes möglich. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt  2.300,10 Euro (Wert 2025).
02.12.2025
Autor:Mag. Manuela Lang, LK OÖ
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