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Rechtstipp: Unzufrieden mit der Pflegegeldeinstufung durch die Versicherung

Was kann ich dagegen tun?
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Wird ein Antrag auf Pflegegeld oder ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt, so stellt der Pensionsversicherungsträger (z.B. PVA, SVS, etc.) auf Basis einer ärztlichen Untersuchung die Pflegestufe mittels Bescheid fest. Immer wieder schildern Betroffene, dass sich der Pflegling bei der Untersuchung viel rüstiger und selbstständiger dargestellt hat, als dies im Pflegealltag der Fall ist. Oftmals sind auch Angehörige bei dem Hausbesuch nicht anwesend, wodurch dem Gutachter gewisse Informationen fehlen. Entspricht die Einstufung nicht dem tatsächlichen Pflegeaufwand kann ein Rechtsmittel gegen den Bescheid in Erwägung gezogen werden.

Binnen drei Monaten ab Zustellung muss Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Dies kann der Versicherte oder eine bevollmächtigte Person selbst tun, es kann aber auch eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder durch die gesetzliche Interessenvertretung erfolgen. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich übernimmt nach Abklärung der Situation die Vertretung für Mitglieder kostenlos. Betroffene können sich an die zuständige Bezirksbauernkammer oder an das Sozialreferat der LK wenden.
28.03.2024
Autor:Mag. Gabriele Hebesberger, LK OÖ
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