Die Ermittlung der Almweideflächen erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA) über ein teilautomatisiertes System. Dazu werden innerhalb der Almgrenzen, welche durch den Almbewirtschafter genau festzulegen sind, automatisiert Segmente mit einheitlicher Oberflächenstruktur erstellt.
Vorhandene Nicht-LN wie Wald, beschirmte Flächen, Fels, Geröll, Gebäude und Gewässer werden automatisch von der Segmentfläche als Nicht-LN abgezogen oder das ganze Segment als Nicht-LN eingestuft.
Einzelbäume oder Baumgruppen mit Kronenflächen bis zu 200 m² werden als förderfähige Fläche belassen.
Die Festlegung der förderfähigen Almweidefläche auf der verbleibenden Segmentfläche erfolgt manuell durch die AMA auf Basis von Orthofotos und unter Berücksichtigung bestehender Daten aus Digitalisierungen oder Vorort-Kontrollen.
Zur förderfähigen Vegetation zählen Gräser, Kräuter, Leguminosen, krautige Vegetation (nicht verholzte Pflanzen wie Ampfer und Farn) sowie Feuchtstandorte mit Seggen und Binsen.
- LN-Anteile zwischen 20% und 89,9% - in Zehnerschritten - werden jeweils mit dem Mittelwert der jeweiligen Zehnerstufe bewertet (z.B. 20% - 29,9% LN-Anteil = 25% förderfähige Almweidefläche).
- LN-Anteil von mind. 90% = 100% förderfähige Almweidefläche.
- LN-Anteil von 0% bis unter 20%, sofern auf Segment zumindest 80% "grüne Fläche" vorhanden ist, werden nach Abzug der Bäume über drei Meter Höhe 10% der verbleibenden Fläche als förderbare "Biodiversitätsflächen" berücksichtigt.
Die so ermittelte förderfähige Almweidefläche wird auch für die RGVE-Höchstbesatz Berechnung herangezogen.
Die einmalig zu Beginn der Förderperiode 2023-2027 festgelegte Almweidefläche soll innerhalb der Periode nicht mehr verändert werden. Die Ausnahme ist eine Veränderung der Almbewirtschaftung durch Rodung oder Aufforstung von Flächen oder anderen bewirtschaftungsverändernden Umständen (Wegebau, Vermurung etc.)