Geschlossenheit und klare Worte bei der Jahreshauptversammlung
Obfrau Helga Bültermann-Igler und Geschäftsführerin Gerlinde Schmidsberger führten durch die Jahreshauptversammlung. Besonders erfreulich: Der Verband wächst kontinuierlich und zählt aktuell 119 aktive Mitglieder.
Bei den Neuwahlen wurde Obfrau Helga Bültermann-Igler (Forellenzucht Igler in Stattegg bei Graz) in ihrer Funktion bestätigt. Als neuer Stellvertreter stellte sich Andreas Hofer (Fischzucht Feld am See in Kärnten) zur Verfügung. Mit dieser Doppelspitze sieht sich der Verband gut für die kommenden Herausforderungen gerüstet.
Emotional und intensiv diskutiert wurde das Thema Wasserrecht und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Zahlreiche Betriebe sind mit Sanierungsauflagen, Einschnitten bei der Wasserversorgung der Fischzucht aufgrund erhöhter Restwasseranforderungen für die Fließgewässer oder Vorgaben zur Gewässerdurchgängigkeit konfrontiert. Gerade für langjährig bestehende Standorte stellen diese Maßnahmen große Herausforderungen dar - insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Wasserverfügbarkeiten durch den Klimawandel. "Das heißt einem Betrieb kann es passieren, dass er plötzlich nur mehr die Hälfte, oder bei manchen Standorten noch weniger, der ursprünglich bewilligten Wassermenge für seinen Betrieb nutzen kann. Das gefährdet die wirtschaftliche Existenz bestehender Betriebe und wirkt extrem nachteilig auf Fragen der Betriebsnachfolge“, appelliert Bültermann-Igler an die Politik. "Das ist, wie wenn man einem Häuslbauer nach Einzug ins Einfamilienhaus vorschreibt, nachträglich das Wohnzimmer baulich zu verkleinern, und damit argumentiert, dass das beispielsweise aus Klimaschutzgründen notwendig ist, damit weniger geheizt werden muss“, zieht Obfrau Bültermann-Igler einen bildhaften Vergleich. Sie vermisst damit absolut die Planungssicherheit und sieht damit verbunden große wirtschaftliche Einschnitte für die gesamte Branche. "Immerhin haben die Betriebe eine aufrechte Wasserrechtsbewilligung“, so Bültermann-Igler.
Sie brachte die Stimmung der Branche klar auf den Punkt: "Österreich produziert nur rund acht Prozent des hier konsumierten Fisches selbst. Wenn wir den politischen Wunsch nach mehr heimischer Produktion ernst nehmen, dann brauchen unsere Betriebe praxistaugliche Lösungen im Wasserrecht. Es darf nicht sein, dass bestehende Produktionsstandorte durch bürokratische Zielkonflikte gefährdet werden. Wir sichern Arbeitsplätze, Wertschöpfung und regionale Versorgung - dafür brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen.“
In der Diskussion wurde deutlich, dass hier ein Spannungsfeld besteht: Während im nationalen Strategieplan für Fischereiwirtschaft und Aquakultur eine Steigerung der Produktion angestrebt wird, führen wasserwirtschaftliche Vorgaben im Rahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP) in einigen Fällen zur existenziellen Bedrohung für bestehende Betriebe.