Trotz des bürokratischen Aufwands (und ohne diesen zu verteidigen), sollten diese Aufzeichnungen auch für Monitoring und Weiterentwicklung des Betriebs genutzt werden.
Es gibt keine festen Formvorschriften für die Dokumentation, aber Vorlagen der Kontrollstellen sind vorteilhaft (Kontrollorgane sind damit vertraut). Elektronische Aufzeichnung z.B. mit dem ÖDüPlan Plus ist auch möglich. Sofern die erforderlichen Punkte der Aufzeichnungspflicht erfüllt werden, ist die Dokumentationspflicht eingehalten.
Es gibt keine festen Formvorschriften für die Dokumentation, aber Vorlagen der Kontrollstellen sind vorteilhaft (Kontrollorgane sind damit vertraut). Elektronische Aufzeichnung z.B. mit dem ÖDüPlan Plus ist auch möglich. Sofern die erforderlichen Punkte der Aufzeichnungspflicht erfüllt werden, ist die Dokumentationspflicht eingehalten.