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Die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) spielt in der österreichischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Betriebskosten zu senken, vor allem durch eine Reduktion des in Maschinen gebundenen Kapitals.
Bei den ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten handelt es sich um Durchschnittssätze. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, sind bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Voll- und Teilpauschalierung abgegolten, wenn diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt, mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der Urproduktion, die im eigenen Betrieb verwendet werden, in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden, der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten und eine wirtschaftliche Unterordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vorliegt.
Die ÖKL-Richtwerte sind unverbindliche Durchschnittswerte. Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (eigener oder fremder Gewerbebetrieb) sind sie nicht relevant.
In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.
Bei den ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten handelt es sich um Durchschnittssätze. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, sind bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Voll- und Teilpauschalierung abgegolten, wenn diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt, mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der Urproduktion, die im eigenen Betrieb verwendet werden, in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden, der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten und eine wirtschaftliche Unterordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vorliegt.
Die ÖKL-Richtwerte sind unverbindliche Durchschnittswerte. Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (eigener oder fremder Gewerbebetrieb) sind sie nicht relevant.
In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.
- Tabellenteil mit Werten für über 1.700 Maschinen und Geräten
- Aktualisierte Pauschalrichtwerte für flächenbezogene Arbeitsgänge
- Außerdem: unverbindliche motorleistungsbezogene, kapazitätsbezogene und arbeitsbreitenbezogene Pauschalrichtwerte
- Erklärung der Berechnungsgrundlagen
- Steuerhinweise, Anwendungsbereich
- Neu: 4 Beispielsrechnungen
- Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft
- Pflanzenöl als Ersatz für Dieselkraftstoff
- Treibstoffsparen in der Landwirtschaft
- Werte für tierbetriebene Maschinen und Geräte