Um Holz,... © Dürnberger |
Die EU-Entwaldungsverordnung ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Der Gesetzwerdungsprozess wurde von einer massiven Kampagne einschlägiger Umweltorganisationen medial begleitet und noch unter anderen Mehrheitsverhältnissen im EU-Parlament beschlossen. Hehres Ziel der Verordnung ist, die globale Entwaldung und Waldschädigung einzudämmen. Demnach dürfen künftig relevante Rohstoffe und deren Erzeugnisse nur mehr dann auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass sie “entwaldungsfrei“ produziert wurden. Dies ist dann der Fall, wenn die “Entwaldung“ - also die Umwandlung von Wald in eine landwirtschaftliche Fläche - vor dem 30. Dezember 2020 erfolgte.
Diese Regelung gilt nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirt:innen in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.
Diese Regelung gilt nicht nur für Importe, sondern auch für den EU-Binnenmarkt und betrifft daher auch alle Land- und Forstwirt:innen in Österreich, die Rinder, Soja oder Holz vermarkten wollen.