Die Rückvergütung der CO2-Bepreisung und die temporäre Agrardieselvergütung können auch für Forstflächen mittels Angabe im MFA beantragt werden. © Joe |
Der Antrag auf eine temporäre Agrardieselvergütung sowie auf eine Rückvergütung der CO2-Bepreisung für das Antragsjahr 2025 ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Zuge des Mehrfachantrages (MFA) 2025 zu stellen und hat somit bis spätestens 15. April 2025 zu erfolgen.