In diesen Gebieten müssen alle Geflügelhalterinnen und -halter zusätzlich zu den bereits geltenden Vorsichtsmaßnahmen in ganz Österreich folgende Bestimmungen einhalten:
- Stallpflicht - Geflügel oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
- Auf kleinen Betrieben und Hobbyhaltungen wird zum Schutz der Tiere vor Ansteckung dringend empfohlen, diese dauerhaft in geschlossenen Vorrichtungen zu halten. Sollte dies aus baulichen Gründen nicht möglich sein, so sind in Betrieben unter 50 Tieren zumindest die Maßnahmen der Gebiete mit erhöhtem Risiko einzuhalten.
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