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Bio Austria-Preisempfehlungen für Futtergetreide für direkte Geschäfte zwischen Bio Austria-Betrieben

Stabilität und Fairness im Mittelpunkt der Diskussion.
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© Ing. Peter Köppl
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© Ing. Peter Köppl
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Alljährlich vor der Getreideernte erhebt der Vorstand von Bio Austria im Auftrag seiner Mitgliedsbetriebe gemeinsam mit Vertreter:innen von Ackerbäuerinnen und Ackerbauern sowie Bäuerinnen und Bauern aus dem Veredelungsbereich angemessene Preisbänder für den Futtergetreidehandel. Diese sollen maßgeblicher Anhaltspunkt für den Handel von Futtergetreide von Bio Austria-Bäuerinnen und -Bauern untereinander“ sein. Es handelt sich dabei um eine rechtlich unverbindliche Orientierungshilfe zur leichteren Einschätzung des Marktes.

Aktuell werden für unten angeführte Bio-Ackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Richtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria-Bauern und -Bäuerinnen erkannt.

Bio-Futterweizen            320 - 350 Euro

Bio-Futtergerste              330 - 360 Euro

Bio-Futtertritikale            310 - 340 Euro

Bio-Futterroggen            280 - 310 Euro

Bio-Futterhafer                300 - 330 Euro

Bio-Futtererbse               550 - 580 Euro

Bio-Platterbse                 550 -  580 Euro

Bio-Ackerbohne              550 - 580 Euro

Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde: Preise in Euro/t von Bauer zu Bauer/Bäuerin zu Bäuerin, Ware entspricht dem Bio Austria-Standard, ohne Berücksichtigung von Transportkosten, gerechnet für 25 t, xkl. USt., ohne Aspiration, ab Hof, feldfallend mit 2% Besatz, 14% Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.

Bio Austria weist darauf hin, dass die Bio Austria-Ware das Premiumprodukt am Markt darstellt und Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, aufgrund der weniger strengen Auflagen, wie etwa geringere Beschränkungen im Bereich des Zukaufs von Stickstoff-Dünger, einen Kostenvorteil von rund 30 Euro/Tonne haben. Diese Tatsache soll beim Handel von Bio-Bauer zu Bio-Bauer und Bio-Bäuerin zu Bio-Bäuerin in Bezug auf die genannten Preisempfehlungen berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung besteht naturgemäß bei Ware von Umstellungsbetrieben.

Wichtiger Hinweis: Verkaufende Bio-Betriebe, sollten sie keinem Bio-Verband angehören, haben vor dem Handel mit der Ware die Zulassung derselben bei Bio Austria zu beantragen.

25.06.2025
Autor:Bio Austria
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