Die finanzielle Absicherung jener Personen, die auf einem Hof mitarbeiten, ist äußerst wichtig. © AdobeSTock/#235662149  | 
Unfallversicherung
- Ehegatten und eingetragene Partner sind automatisch unfallversichert, weil die bäuerliche Unfallversicherung als Betriebsversicherung ausgestaltet ist. Unfallversicherungspflicht besteht ab einem bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Einheitswert von 150 Euro. Neben den Betriebsführern und den hauptberuflich beschäftigten Angehörigen sind auch bestimmte Familienmitglieder pflichtversichert, auch wenn sie nur vorübergehend aus- helfen. Dazu gehören der Ehegatte, der eingetragene Partner, Kinder, Enkel und Schwiegerkinder, Eltern und Schwiegereltern, Großeltern und Geschwister des Betriebsführers.
 
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