In die 55.000-€- Brutto-Grenze sind bei Unternehmeridentität alle unternehmerischen Umsätze (Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft,
Vermietung, selbstständige Tätigkeit) eines Jahres einzurechnen. © UAB OÖ |
Umsatzsteuerpauschalierung, Regelbesteuerung und Kleinunternehmerregelung - was gilt nun für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb? Für welche Bereiche ist die Kleinunternehmerregelung anwendbar? Wie funktioniert die neue Kleinunternehmerregelung? Diese Fragen stellen sich viele Land- und Forstwirte und diese sollen nachfolgend beantwortet werden.
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