Die Tierhaltererklärung ist jährlich abzugeben. Es müssen Schwanz- und Ohrverletzungen des Vorjahres in Prozent angegeben werden. Bei der Haltung kupierter Schweine ist zusätzlich eine „Risikoanalyse“ notwendig. © FRAUKOEPPL |
Wer muss eine Tierhaltererklärung abgeben?
Diese Erklärung gilt unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Schweine gehalten werden und muss jährlich erneuert werden. Auch Kleinstbetriebe müssen eine Tierhaltererklärung abgeben. Die Verpflichtung zur Eingabe im VIS erfolgt gestaffelt, abhängig von der Tierzahl (siehe Stufenplan). Die Tierhaltererklärung ist damit ein zentrales Dokument für jeden Schweinebetrieb, um die gesetzlichen Vorgaben in der Schweinehaltung zu erfüllen.